Unterkunft und Verpflegung
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Zuletzt aktualisiert am 25.10.2011 von Kai Höpermann.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Zuletzt aktualisiert am 25.10.2011 von Kai Höpermann.