Heimkosten

Man unterscheidet Regelleistungen und Zusatzleistungen. Die Kosten für die Regelleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Dem Entgelt für die allgemeine pflegerische, medizinische und soziale Betreuung je nach Pflegestufe (pflegebedingrte Kosten)
  • Dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
  • Dem Entgelt für nicht geförderte Investitionskosten (Kosten für Gebäudeabnutzung, Miete, Inventar etc.)

Die übersteigenden pflegebedingten Kosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen von dem Bewohner selbst getragen werden. Im Bedarfsfall werden diese vom Sozialhilfeträger oder bei Beamten von der Beihilfestelle übernommen.

Zuletzt aktualisiert am 25.10.2011 von Kai Höpermann.

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